Ausschreibungen

Die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier
(Frist bis zum 25.09.2023)

Zur Unterstützung der Entwicklung von säulenübergreifenden Verbundprojekten, die zur inhaltlichen und thematischen Weiterentwicklung des ZSBH sowie zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen beitragen, bietet das ZSBH eine Anschubfinanzierung für Professor*innen sowie Postdoktorand*innen. Bei einer Antragsstellung bedarf es der Beteiligung von Mitgliedern aus mind. zwei verschiedenen Säulen des ZSBH. Das geplante Verbundprojekt muss weiterhin eine säulenübergreifende bzw. -verbindende Forschungsperspektive aufweisen.

Darüber hinaus unterstützt das ZSBH Initiativen die sich ganz am Anfang befinden und säulenübergreifende bzw. -verbindenden Forschungsperspektive ausloten, ohne bereits konkrete Drittmittelanträge vorzubereiten.

Aktuelle Ausschreibungen zur Fördermöglichkeit 1 finden Sie oben auf dieser Seite.

Zur Unterstützung der Entwicklung eines eigenen Forschungsprofils bietet das ZSBH eine Anschubfinanzierung zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen und Projekten für Postdoktorand*innen direkt nach Abschluss der Promotion sowie Doktorand*innen.

Aktuelle Ausschreibungen zur Fördermöglichkeit 2 finden Sie oben auf dieser Seite.

Zur Unterstützung bei der Erstellung der Promotion bietet das ZSBH für empirische Forschungsvorhaben im Bereich der Schul-, Bildungs- oder Hochschulforschung eine finanzielle Unterstützung für Doktorand*innen. Eine schriftliche Bestätigung der betreuenden Person ist einzureichen. Ebenso bedarf es der Bestätigung, dass keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Mittel dienen insbesondere für die Einstellung von stud. Hilfskräften, etwa zur Unterstützung bei der Erhebung oder der Auswertung von Daten sowie bei Recherchearbeiten. Die Mittelverwendung und der Mehrwert für das Promotionsvorhaben sind nachvollziehbar zu begründen.

In einem begrenzten Rahmen unterstützt das ZSBH Projekte und Initiativen, die den Austausch und die Vernetzung unterschiedlicher Akteur*innen sowie Institutionen unterstützen und zur erhöhten Sichtbarkeit des ZSBH beitragen. Auf diese Weise sollen neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis gesetzt werden. Zu diesem Zweck können z. B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu konkreten Problemstellungen der Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung unter Beteiligung von Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreter*innen der Praxis gefördert werden.

In einem begrenzten Rahmen unterstützt das ZSBH anteilig Proofreading- und Publikationskosten, sofern die Veröffentlichungen der erhöhten (inter-)nationalen Sichtbarkeit des ZSBH sowie der Profilierung der Antragsteller*innen dienen. Dies ist im Antrag auszuweisen.

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Bei nicht-promovierten Antragsteller*nnen ist die Bestätigung des*der Vorgesetzten einzuholen (siehe Dokumente). Anträge können bis bis zur angegebenen Frist per Mail (zsbh@uni-mainz.de) an die Geschäftsstelle des ZSBH gerichtet werden. Für das laufende Haushaltsjahr steht ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung, das eine Unterstützung weniger Vorhaben ermöglicht. Die Entscheidung über die Bewilligung des Antrags erfolgt durch den Koordinationsausschuss des ZSBH.

 

Förderfähig sind folgende Kosten:

  • Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften (Begründung der Personalkosten durch die jeweils durchzuführenden Aufgaben),
  • in begründeten Fällen Reisekosten und Sachmittel, sofern diese für die Durchführung des Projektes unabdingbar sind und im Antrag ausgewiesen werden,
  • Druckbeihilfe zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Projekt- bzw. Veranstaltungsförderung entstanden sind,
  • Transkriptionskosten, z.B. zur Fertigstellung einer Veröffentlichung.
  • Die im Rahmen einer Veranstaltung üblich entstehenden Kosten (z.B. Material o.ä.).
  • Nicht förderfähig sind Repräsentationsausgaben, ebenso ist die Finanzierung von Grundausstattung in der Regel nicht möglich.

Fördermöglichkeit 1, 2 & 3 (Säulenübergreifende Verbundprojekte; Anschubfinanzierung; Promotionsförderung):

Vorlage_Aufbau des Antrags zu den Fördermöglichkeiten 1,2 & 3

Vorlage_Bestätigung der Ko-Finanzierung

Vorlage_ZSBH_Projektbericht

 

Fördermöglichkeit 4 & 5: Tagungen/ Workshops/ Symposien sowie Publikationsunterstützung:

Vorlage_Aufbau des Antrags zu den Fördermöglichkeiten 4 und 5

 

Vergangene Ausschreibungen

Ausschreibung von Fördermitteln für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)

ZSBH_Ausschreibung_Anschubfinanzierung_2022

ZSBH_Ausschreibung_Fördermittel_2023

Ausschreibung von Fördermitteln für den Zeitraum 01.08.2021 - 31.12.2021 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)

ZSBH_Ausschreibung_Anschubfinanzierung_2021(2)

Ausschreibung von Fördermitteln für das Jahr 2021 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)

ZSBH_Ausschreibung_Anschubfinanzierung_2021

Ausschreibung von Fördermitteln für das Jahr 2020 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)

ZSBH_Ausschreibung_Anschubfinanzierung_2020

Anschubfinanzierung für das Jahr 2019 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)

Vorbehaltlich der gesicherten Gesamtfinanzierung ergeben sich folgende Fördermöglichkeiten:

Schul- und fachdidaktische Forschung

  1. Für die Entwicklung von Verbund- und Kooperationsprojekten zwischen mehreren Fachdidaktiken und/oder zwischen Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften sowie zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Gemeinsame Forschungsprojekte verschiedener fachdidaktischer und bildungswissenschaftlicher (erziehungswissenschaftlicher, psychologischer und soziologischer) Inhalte und Themen hinsichtlich der Gestaltung von Lernumgebungen in Schule und Unterricht sowie deren Effekte werden insbesondere gefördert. Sollten für ein Forschungsvorhaben mehr als 10.000€ benötigt werden, besteht die Möglichkeit, eine Mischfinanzierung über einen erweiterten Antrag bei der Förderlinie 1 der Universität Mainz anzustreben.
  2. Zur Förderung einzelner Projekte, insbesondere mit dem Ziel der Profilierung einzelner Fachdidaktiken sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, kann ebenfalls eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Neben einer*einem Postdoktorandin*Postdoktoranden können auch Doktorand*innen, die an einem Forschungsvorhaben beteiligt sind, Anträge stellen. In dem Fall muss dem Antrag eine Zusage der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beigefügt werden.
  3. Ein wichtiges Anliegen des ZSBH ist es, die Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enger miteinander zu verzahnen und die interdisziplinäre sowie bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu stärken. Es werden demnach Projekte und Initiativen unterstützt, die den Austausch und die Vernetzung zweier Fachdidaktiken und/oder der Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften unterstützen und auf diese Weise ggf. neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit setzen. In diesem Zusammenhang können z.B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu konkreten Problem- und Fragestellungen der Schul- und fachdidaktischen Forschung unter Beteiligung von Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreter*innen der Bildungspraxis gefördert werden (z.B. durch Gelder für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte oder Sach- und Reisemittel).

Bildungs- und Hochschulforschung

  1. Durch die Förderung von Forschungskooperationen im Bereich der Bildungsforschung (Projekte zum Lebenslangen Lernen, zu Bildungsverläufen, zu Lern- und Bildungsprozessen, zur Professionalisierung im Bildungsbereich in allen Altersphasen innerhalb und außerhalb von Institutionen) und Hochschulforschung sollen Formate zum Aufbau und zur Unterstützung des wissenschaftlichen Austauschs und der interdisziplinären Zusammenarbeit unterstützt werden. Für die Entwicklung größerer Verbund- und Kooperationsprojekte sowie zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen kann demnach eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Sollten für ein Forschungsvorhaben mehr als 10.000€ benötigt werden, besteht die Möglichkeit, eine Mischfinanzierung über einen erweiterten Antrag bei der Förderlinie 1 der Universität Mainz anzustreben.
  2. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und seiner Eigenständigkeit bietet das ZSBH eine Anschubfinanzierung für Projekte von promovierten sowie noch nicht promovierten Nachwuchswissenschaftler*innen an. Auch hier kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Dem Antrag muss eine Zusage der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beigefügt werden.
  3. In einem begrenzten Rahmen unterstützt das ZSBH Projekte und Initiativen, die den Austausch und die Vernetzung von unterschiedlichen Akteur*innen und Institutionen unterstützen sowie zur erhöhten Sichtbarkeit des ZSBH beitragen. Auf diese Weise sollen ggf. neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis gesetzt werden. Zu diesem Zweck können z.B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu konkreten Problemstellungen der Bildungs- und Hochschulforschung unter Beteiligung von Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreter*innen der Praxis gefördert werden (z.B. durch Gelder für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte oder Sach- und Reisemittel).

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Anträge können bis Freitag, 14. September 2018 per Mail (zsbh@uni-mainz.de) an die Geschäftsstelle des ZSBH (Sophie Bülter) gerichtet werden. Für das laufende Haushaltsjahr steht – vorbehaltlich der ausstehenden Zusage – ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung, das eine Unterstützung weniger innovativer Vorhaben ermöglicht. Die Anträge stehen im Wettbewerb zueinander. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt dem Koordinationsausschuss des ZSBH.

Erläuterungen zur Antragstellung