Ausschreibungen 2019

Anschubfinanzierung für das Jahr 2019 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)

Vorbehaltlich der gesicherten Gesamtfinanzierung ergeben sich folgende Fördermöglichkeiten:

Schul- und fachdidaktische Forschung

  1. Für die Entwicklung von Verbund- und Kooperationsprojekten zwischen mehreren Fachdidaktiken und/oder zwischen Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften sowie zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Gemeinsame Forschungsprojekte verschiedener fachdidaktischer und bildungswissenschaftlicher (erziehungswissenschaftlicher, psychologischer und soziologischer) Inhalte und Themen hinsichtlich der Gestaltung von Lernumgebungen in Schule und Unterricht sowie deren Effekte werden insbesondere gefördert. Sollten für ein Forschungsvorhaben mehr als 10.000€ benötigt werden, besteht die Möglichkeit, eine Mischfinanzierung über einen erweiterten Antrag bei der Förderlinie 1 der Universität Mainz anzustreben.
  2. Zur Förderung einzelner Projekte, insbesondere mit dem Ziel der Profilierung einzelner Fachdidaktiken sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, kann ebenfalls eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Neben einer Postdoktorandin bzw. einem Postdoktoranden können auch Doktorandinnen und Doktoranden, die an einem Forschungsvorhaben beteiligt sind, Anträge stellen. In dem Fall muss dem Antrag eine Zusage der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beigefügt werden.
  3. Ein wichtiges Anliegen des ZSBH ist es, die Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enger miteinander zu verzahnen und die interdisziplinäre sowie bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu stärken. Es werden demnach Projekte und Initiativen unterstützt, die den Austausch und die Vernetzung zweier Fachdidaktiken und/oder der Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften unterstützen und auf diese Weise ggf. neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit setzen. In diesem Zusammenhang können z.B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu konkreten Problem- und Fragestellungen der Schul- und fachdidaktischen Forschung unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bildungspraxis gefördert werden (z.B. durch Gelder für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte oder Sach- und Reisemittel).

Bildungs- und Hochschulforschung

  1. Durch die Förderung von Forschungskooperationen im Bereich der Bildungsforschung (Projekte zum Lebenslangen Lernen, zu Bildungsverläufen, zu Lern- und Bildungsprozessen, zur Professionalisierung im Bildungsbereich in allen Altersphasen innerhalb und außerhalb von Institutionen) und Hochschulforschung sollen Formate zum Aufbau und zur Unterstützung des wissenschaftlichen Austauschs und der interdisziplinären Zusammenarbeit unterstützt werden. Für die Entwicklung größerer Verbund- und Kooperationsprojekte sowie zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen kann demnach eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Sollten für ein Forschungsvorhaben mehr als 10.000€ benötigt werden, besteht die Möglichkeit, eine Mischfinanzierung über einen erweiterten Antrag bei der Förderlinie 1 der Universität Mainz anzustreben.
  2. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und seiner Eigenständigkeit bietet das ZSBH eine Anschubfinanzierung für Projekte von promovierten sowie noch nicht promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an. Auch hier kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Dem Antrag muss eine Zusage der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beigefügt werden.
  3. In einem begrenzten Rahmen unterstützt das ZSBH Projekte und Initiativen, die den Austausch und die Vernetzung von unterschiedlichen Akteuren und Institutionen unterstützen sowie zur erhöhten Sichtbarkeit des ZSBH beitragen. Auf diese Weise sollen ggf. neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis gesetzt werden. Zu diesem Zweck können z.B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu konkreten Problemstellungen der Bildungs- und Hochschulforschung unter Beteiligung von Wissenschaftler/innen unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreter/innen der Praxis gefördert werden (z.B. durch Gelder für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte oder Sach- und Reisemittel).

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Anträge können bis Freitag, 14. September 2018 per Mail (zsbh@uni-mainz.de) an die Geschäftsstelle des ZSBH (Sophie Bülter) gerichtet werden. Für das laufende Haushaltsjahr steht – vorbehaltlich der ausstehenden Zusage – ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung, das eine Unterstützung weniger innovativer Vorhaben ermöglicht. Die Anträge stehen im Wettbewerb zueinander. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt dem Koordinationsausschuss des ZSBH.

Erläuterungen zur Antragstellung