Ausschreibung von Fördermitteln für das Jahr 2020 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)
Das Zentrum für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH) bündelt und vernetzt die in verschiedenen Fächern vorhandene Expertise im Bereich der Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung an der JGU.
Mit Fragen zu Lern- und Bildungsprozessen, Bildungsverläufen, der Steuerung sowie der Professionalisierung im Bildungssystem und den Lern- und Bildungsprozessen werden vier inhaltliche Bereiche behandelt, die sowohl innerhalb der einzelnen Forschungsfelder als auch institutionenübergreifend für die Arbeit des ZSBH tragend sind.
Nähere Informationen zu den Schwerpunkten und Projekten finden Sie hier. Im Rahmen der Ausschreibung für das Jahr 2020 bestehen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler folgende Fördermöglichkeiten:
- Zur Unterstützung der Entwicklung eines eigenen Forschungsprofils bietet das
ZSBH eine Anschubfinanzierung zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen und
Projekten von bis zu 7.500€ für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden direkt
nach Abschluss der Promotion sowie Doktorandinnen und Doktoranden (in letztem
Fall muss dem Antrag eine Zusage der wissenschaftlichen Begleitung des
Projekts beigefügt werden). - In einem begrenzten Rahmen unterstützt das ZSBH Projekte und Initiativen, die
den Austausch und die Vernetzung unterschiedlicher Akteurinnen bzw. Akteure
sowie Institutionen unterstützen und zur erhöhten Sichtbarkeit des ZSBH beitragen.
Auf diese Weise sollen neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit
sowie den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis gesetzt werden.
Zu diesem Zweck können z.B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/
Veranstaltungsreihen zu konkreten Problemstellungen der Schul-, Bildungsund
Hochschulforschung unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissen
schaftlern unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreterinnen und Vertreter der
Praxis gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500€.
Antragsberechtigt sind alle (assoziierten) Mitglieder des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Anträge können bis Mittwoch, 09. Oktober 2019 per Mail an die Geschäftsstelle des ZSBH (Sophie Bülter) gerichtet werden. Für das laufende Haushaltsjahr steht ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung, das eine Unterstützung weniger Vorhaben ermöglicht. Die Anträge stehen im Wettbewerb zueinander. Die Entscheidung über die Bewilligung des Antrags erfolgt durch den Koordinationsausschuss des ZSBH.
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften (Begründung der Personalkosten durch die jeweils durchzuführenden Aufgaben)
- in begründeten Fällen Reisekosten und Sachmittel, sofern diese für die Durchführung des Projektes unabdingbar sind und im Antrag ausgewiesen werden
- Druckbeihilfe zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Projekt- bzw. Veranstaltungsförderung entstanden sind
- Transkriptionskosten, z.B. zur Fertigstellung einer Veröffentlichung.